Herzlich Willkommen - news


19. März 2025

neue öffnungszeiten gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung anzupassen. Ab 1. Mai 2025 gelten somit folgende Öffnungszeiten:

 

Montag          13.00 - 17.00 Uhr

Dienstag        10.00 - 17.00 Uhr  (durchgehend)

Mittwoch        08.00 - 11.00 Uhr

                        14.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag    08.00 - 11.00 Uhr

                        14.00 - 17.00 Uhr

Freitag            ganzer Tag geschlossen

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

 

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Der Gemeinderat



19. März 2025

öffnungszeiten gemeindeverwaltung

 

Die Gemeindeverwaltung bleibt infolge Umbauarbeiten am

Donnerstag, 1. Mai 2025 und Freitag, 2. Mai 2025 geschlossen.

 

Ab Montag, 5. Mai 2025 sind wir gerne wieder zu den neuen Öffnungszeiten für Sie da.

 

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

 



18. März 2025

vorsicht: asiatische hornisse

Untenstehende steht Ihnen ein Schreiben des INFORAMA mit wichtigen Informationen zur asiatischen Hornisse zum Download bereit.

 

Es ist von grosser Bedeutung folgendes zu beachten:

 

In unmittelbarer Nähe von Nestern können die asiatischen Hornissen für den Menschen potenziell gefährlich werden. Daher bitten wir Sie, bei Ihrer Arbeit im Freien oder nach der Entdeckung von asiatischen Hornissen oder Nestern besonders wachsam zu sein.

 

Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe tragen entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und Risiken zu minimieren.

Download
Informationen asiatische Hornisse
Informationen_asiatische_Hornisse.pdf
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10. März 2025

umwelt zertifikat haushalt-kunststoffe

Die Gemeinde Schwanden hat als Sammelstelle von InnoRecycling AG im Jahr 2024 insgesamt 4'923 kg Haushalt-Kunststoffe in Sammelsäcken gesammelt.

 

Durch Ihre Mithilfe haben wir ein Umwelt Zertifikat erhalten. Dieses steht unten zum Download bereit.

 

Wir freuen uns, dass auch Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten und weiterhin fleissig sammeln. Die dafür erforderlichen Sammelsäcke sind weiterhin in den Grössen 35l und 60l auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Download
Umwelt Zertifikat 2024
Schwanden_Zertifikat_2024.pdf
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10. März 2025

umwelt zertifikat pet-recycling

Die Gemeinde Schwanden hat als Sammelstelle von PET-Recycling Schweiz im Jahr 2024 insgesamt 2'256 kg PET-Getränkeflaschen gesammelt.

 

Durch Ihre Mithilfe haben wir auch für das vergangene Jahr wieder ein Umwelt Zertifikat erhalten. Dieses steht unten zum Download bereit.

 

Wir freuen uns, dass auch Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten und weiterhin fleissig sammeln. Besten Dank.

Download
Umwelt Zertifikat 2024
PET_Umwelt-Zertifikat_2024.pdf
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3. März 2025

zauber dinner-show

Am Samstag, 1. November 2025 organisiert die Dorfkommission eine Zauber Dinner-Show in der Mehrzweckhalle Lamm in Schwanden. Tickets können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gekauft werden. Sämtliche Informationen können Sie dem untenstehende Flyer entnehmen.

 

Die Dorfkommission freut sich auf Ihre Teilnahme. 

Download
Zauber Dinner-Show
Zaubershow Flyer 2.0.pdf
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13. Juni 2024

wasserversorgung

Die Untersuchungsergebnisse der Wasserversorgung haben in diesem Jahr ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

Die entsprechenden Ergebnisse stehen nebenan zum Download bereit.

Download
Wasseranalyse 2024
Publikation_Wasseranalyse_2024.pdf
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31. August 2023

leuchtmittel-verbot

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost verfasst mehrmals im Jahr Kurzartikel zu aktuellen Energiethemen.

 

Der aktuelle Beitrag "Leuchtmittel-Verbot - welche trifft's?" zeigt deutlich auf, welche Leuchtstoffröhren zukünftig nicht mehr erlaubt sein werden.

 

Der entsprechende Beitrag steht nebenan zum Download bereit.

Download
Leuchtmittel-Verbot - welche trifft's?
Leuchtmittel-Verbot - welche trifft`s.pd
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28. Februar 2023

kantonales energiegesetz - änderungen seit 01.01.2023

Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energie-verbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

 

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind deshalb nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsge-bäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 1.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50% erneuer-barem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergie-effizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Energieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

    Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

 

Für eine Beratung wenden Sie sich an die Energiebratungsstelle Oberland-Ost.



28. September 2022

notfalltreffpunkt - ihre anlaufstelle im ereignisfall

Die Gemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden haben sich entschieden, einen gemeinsamen Notfalltreffpunkt nach dem Konzept für Notfalltreffpunkte des Kantons Bern (NTP BE) zu erstellen. 

 

Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, beispielsweise in Folge grossflächiger Stromausfälle, kann die Bevölkerung der Gemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden zukünftig einen Notfalltreffpunkt aufsuchen.

Dieser befindet sich bei der Schulanlage Kienholz, an der Lauenenstrasse in Brienz und dient als Anlauf- und Notrufstelle für die lokale Bevölkerung.

 

Der nebenstehende Flyer erläutert die Funktion des Notfalltreffpunktes und beschreibt zB. die Vorgehensweise bei einem Strom- / Kommunikationsausfall sowie die Organisation eines persönlichen Notvorrates.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Brienz, Abteilung Sicherheit gerne zur Verfügung.

Download
Flyer Notfalltreffpunkt
Flyer NTP-de.pdf
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7. Februar 2022

 

Seit 1. März 2022 gilt die kantonale Gesetzgebung zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau). Seit diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Baugesuche digital erfasst und eingereicht werden. Das in eBau generierte Formular ist mit allen weiteren Unterlagen in dreifacher Ausführung und unterschrieben per Post bei der Bauverwaltung Schwanden einzureichen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, weiterhin per Post eröffnet.

 

Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die Publikationskosten gehen zulasten der Gesuchstellenden und werden diesen vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt.

 

Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.

 

Weitere Informationen: www.be.ch/ebau

 

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!