Von jeder Gemeindeversammlung wird ein Protokoll verfasst, welches gemäss Art. 70 OgR spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt wird.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache gemacht werden, über welche der Gemeinderat entscheidet. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.
Untenstehend finden sie die Protokolle der letzten Versammlungen.